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Gesetzliche Bestimmungen für Elektromobile – Seniorenmobile

Gesetzliche Bestimmung für Seniorenmobile / Elektromobile / Behindertenfahrzeuge Für Elektromobile mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 15 km/h ist kein Führerschein erforderlich Das Mindestalter zum Führen eines Elektromobiles  beträgt 15 Jahre Für jüngere Personen kann eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Verwaltungsbehörde beantragt … Continue reading

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